WEITERE INFORMATIONEN FÜR ENDVERBRAUCHER

Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG

1. Gemäß § 17 ElektroG ist IUMI verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
2. Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten sind verpflichtet, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne ist nicht gestattet. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:

abfalltonne

3. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass sie per Gesetz verpflichtet sind, vor der Abgabe von Altgeräten, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.

Verpackungsverordnung:

Den Regelungen der Verpackungsverordnung folgend ist IUMI verpflichtet, Verpackungen von Produkten, die kein Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (z.B. „Grüner Punkt“ )  tragen, zurückzunehmen und eine Wiederverwendung oder Entsorgung zu gewährleisten.

Zur Rückgabe solcher Verpackungen setzen Sie sich bitte mit IUMI in Verbindung:

IUMI DESIGN
Gustav-Adolf-Str. 17
13086 Berlin

T:030-28857274
M: info@iumi.de

IUMI  hilft Ihnen eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung zu finden, welches diese Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Es besteht aber auch die Möglichkeit die Verpackungen zu IUMI zu senden.

Verpackungen werden von IUMI nach Möglichkeit wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.